ORGANISATION DES BÜV MITTE
Anerkennung des BÜV Mitte als Überwachungs- und Zertifizierungsstelle (ÜZ-Stelle)
Der BÜV Mitte ist eine Überwachungsgemeinschaft im Sinne der Landesbauordnung und ist von der obersten Bauaufsichtsbehörde für die Fremdüberwachung und Zertifizierung folgender mineralischer Bauprodukte anerkannt:
- Bauprodukte nach der Bauregelliste A Teil 1
(siehe auch: Unser Angebot), - Mauermörtel nach der Bauregelliste B Teil 1,
- Mauermörtel und Wärmedämmverbundsysteme nach allgemeiner bauaufsichtlicher Zulassung.
Die Verwendungszwecke der Produktgruppen sind
- Mörtel für Mauermörtel, für bewehrtes Mauerwerk und für Wärmedämmverbundsysteme,
- Estrichmörtel,
- Transportbeton für praktisch alle Verwendungszwecke (außer für Anlagen des öffentlichen Verkehrs, die nicht unter die Landesbauordnungen fallen).
Anerkennung des BÜV Mitte als Notified Body
Der BÜV Mitte ist als Notified Body für im Werk hergestellter Mauermörtel zur Verwendung in Wänden, Pfeilern und Trennwänden anerkannt. Somit konnte der BÜV Mitte direkt nach Inkrafttreten der entsprechenden harmonisierten europäischen Normen für seine Mitglieder ohne Übergang weiterhin tätig sein. Die Mitglieder des BÜV Mitte konnten – zum für die Firma richtigen Zeitpunkt – möglichst schnell auf die EG-Kennzeichnung umstellen.